FFH-Gebietsmanagement

FFH-Gebietsmanagement

Hintergrund

Der Landschaftspflegeverband unterstützt das Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlicher Raum des Main-Kinzig-Kreises bei der Betreuung der FFH (Flora Fauna Habitat)-Gebiete im Offenland. 

Zwei Mitarbeiter*innen des LPV arbeiten in enger Kooperation mit der Abteilung Landwirtschaft bei der Kontrolle des Entwicklungszustandes der Grünlandflächen und entwickeln Vorschläge für angepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen. Die Kooperation wird durch das Land Hessen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Landschaftspflegeverbände unterstützt. 

 

Projektbeschreibung

1992 wurde in er Europäischen Union beschlossen, ein Schutzgebietsnetz (Natura 2000) aufzubauen, welches dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume dient. Das Netz Natura 2000 besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie. Die FFH-Gebiete werden auch als Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) beziehungsweise Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet. 

 

Neben Laubwäldern, Feuchtgebieten und anderen naturnahen Bereichen wurden unter anderem auch artenreiche Grünlandflächen in die Liste der FFH-Gebiete aufgenommen. Die Gebiete werden regelmäßig hinsichtlich ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit hin untersucht. In Hessen liegen für jedes Gebiet eigene Maßnahmenpläne vor, in denen Vorschläge für eine angepasste Bewirtschaftung der Gebiete aufgeführt sind. 

Für das Gebietsmanagement der NATURA-2000-Gebiete im Wald ist HessenForst verantwortlich, im Main-Kinzig-Kreis auch für alle FFH-Gebiete innerhalt von Naturschutzräumen. 

 

Für die NATURA-2000-Offenlandbereiche, die außerhalb von Schutzgebieten liegen, ist das Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlicher Raum des Main-Kinzig-Kreises zuständig. Bei der Betreuung dieser Gebiete, die vor allem die Lebensraumtypen (LRT) "Magere Flachland-Mähwiesen" (LRT 6510) und "Berg-Mähwiesen" (LRT 6520) sowie Borstgrasrasen, Pfeifengraswiesen und Halbtrockenrasen umfassen, wird das Amt durch zwei Mitarbeitende des Landschaftspflegeverbandes unterstützt. 

 

Zu den Aufgaben der LPV-Mitarbeitenden zählen insbesondere: 

  • Gemeinsame Auswahl von relevanten Grünland-FFH-Gebieten mit Amt für Landwirtschaft MKK
  • Evaluierung des jeweiligen Gebietszustandes
  • Umsetzung von Maßnahmen der Bewirtschaftungspläne der einzelnen FFH-Gebiete
  • Vorbereitung und Evaluation von Vertragsnaturschutzmaßnahmen mit der Landwirtschaft in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum
  • Beratung zu investiven Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen außerhalb der Agrarförderung
  • Mitwirkung an der Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne
  • Mitwirkung bei Monitoring und Evaluation der FFH-Gebiete
  • Beteiligung an Vorbereitung und Durchführung von FFH-Gebietskonferenzen